Abwehrbeschlüsse der Generalversammlung
Als Adressat öffentlicher Übernahmeangebote kann das Aktionariat der Zielgesellschaft darüber entscheiden, ob ein Unternehmenskontrollwechsel zustande kommt. Um die Entscheidungsfreiheit der Aktionäre zu gewährleisten, greift das öffentliche Übernahmerecht in die aktienrechtliche Kompetenzordnung ein, ...