Christian Schulze (Autor)
Die Haftung des Schädigers
Die Haftung des Schädigers bei besonderen Eigenschaften (Abnormi- täten) des Opfers im deutschen und englischen Deliktsrecht.- Eine rechtsvergleichende UntersuchungDie Abgrenzung, in welchem Umfang der Schädiger für den (Körper-) Schaden, der infolge seiner Verletzungshandlung gegenüber einem Mitmenschen entstanden ist, haften soll, erweist sich dann als problematisch, wenn das Opfer aufgrund besonderer Krankheitsver- anlagungen einen schwereren Schaden erlitten ...
PREIS: