Die Präklusion von Versagungsgründen bei der Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Eine Untersuchung im Rahmen des New Yorker ÜbereinkommensDie Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen ist für die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit unabdingbar. Dabei ist es eine der zentralen Fragen, ob eine Partei mit Versagungsgründen im Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren präkludiert sein kann, wenn diese Partei den Schiedsspruch ...