BGB
Allgemeiner TeilDer Allgemeine Teil des BGB ist das Eingangstor zum ganzen Zivilrecht. Aber viele Erstsemester haben den Eindruck, dass dieses Tor nicht offen steht, sondern mehrfach verriegelt ist. Das liegt an dem hohen Abstraktionsgrad, den die allgemeinen Vorschriften notwendigerweise haben. Das Lehrbuch von Hirsch ...