Privatstiftung und Pflichtteilsrecht
Mit der Übertragung von Vermögen auf eine Privatstiftung kann der Stifter sicherstellen, dass dieses Vermögen auf Dauer von der Privatstiftung in einer Hand gehalten und nach seinem Ableben nicht unter den Erben aufgeteilt wird. Vermögensverschiebungen an Privatstiftungen und über Privatstiftungen an ...