Geldmarktsteuerung und Krisenprävention
Die staatliche Leitung der Reichsbank nach dem Bankgesetz vom 14. März 1875Die Reichsbank wurde durch das Bankgesetz von 1875 als erste gesamtdeutsche Zentralbank mit privaten Anteilseignern und gleichzeitig unter oberster Leitung des Reichskanzlers gegründet. Die Mitarbeiter der Bank waren Beamte und unterlagen staatlichen Weisungen. Warum behielt der Staat sich die wesentlichen ...