Sachenrecht I
Zu Beginn werden die allgemeinen Lehren des Sachenrechts (Abstraktionsprinzip Publizität numerus clausus etc.) behandelt, die für den Einstieg und ein grundlegendes Verständnis der Materie unabdingbar sind. Im Vordergrund stehen dann das Besitzrecht und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Gerade das ...