Freiheitsentziehung
Eine Reinterpretation der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG) unter besonderer Berücksichtigung präventiver Haft- und UnterbringungsformenKaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische ...