Entsprechenserklärung und Beschlussmängelrecht
Verstöße gegen § 161 AktG können zur Anfechtbarkeit bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse führen. Nur Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den gesetzlichen Verhaltenspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat stehen, können wegen Verstößen gegen § 161 AktG anfechtbar ...