Die sogenannte Halterhaftung nach § 25 a StVG
KommentarDie Problematik des § 25a StVG (ruhender Verkehr) ist folgende: Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halt-und Parkverstöße) erfolgt durch eine Kennzeichenanzeige, weil der Fahrer in den wenigsten Fällen vor Ort angetroffen wird.
Da viele Verfahren eingestellt werden müssen, ...