Unterhaltsrang und -rückgriff I/II
Mehrpersonenverhältnisse und Rückgriffsansprüche im Unterhaltsrecht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Frankreichs, Englands und der Vereinigten Staaten von AmerikaBeim Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsverpflichteter ist zu entscheiden, wer von ihnen in welchem Ausmaß die Unterhaltslast zu tragen hat. Der Rang des Berechtigten entscheidet darüber, wer - etwa ein Ehegatte oder ein Kind aus einer früheren Verbindung - Vorrang genießt, etwas zu erhalten oder gegebenenfalls ...