Der Beschluss als Rechtsgeschäft.
Gemeinschaften und Verbände organisieren sich durch Kollektivorgane. In Kollektivorganen werden Entscheidungen häufig mit der Mehrheit der Stimmen getroffen. Wichtige Beispiele sind Gesellschafter- und Hauptversammlungen, mehrköpfige Vorstände und Aufsichtsräte, Betriebsräte, Wohnungseigentümerversammlungen ...