Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110
Von der Ausschreibung bis zur ÜbernahmeEine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“.
Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.
Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die ...