Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen
"Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes 2015 wurde die gesetzliche Grundkonzeption von 1992 bestätigt und die Trennung von Notfallrettung und Krankentransport belassen. Zur besseren Umsetzung beider Angebote sind geeignete Möglichkeiten der Zusammenarbeit z.B. in einer gemeinsamen Leitstelle eingeführt ...