Die Vollstreckung strafrechtlicher vermögensrechtlicher Anordnungen von Nicht-EU-Staaten in Österreich
Vollstreckungshilfe nach dem ARHG und nach zwischenstaatlichen AbkommenGewinne aus Wirtschaftsdelikten, Tatwaffen oder das Vermögen einer Terrororganisation haben gemein, dass sie von Geld- oder Freiheitsstrafen unberührt bleiben. Um dennoch zu verhindern, dass Verbrechen sich lohnen und um weitere Straftaten hintan zu halten, geht durch vermögensrechtliche Anordnungen ...