Obligationenrecht I
Art. 1–529 ORDen Kommentar zum ersten Teil des Obligationenrechts (allgemeine Bestimmungen und einzelne Vertragsverhältnisse) muss man nicht mehr vorstellen. In dieser 7. Auflage berücksichtigt er die Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Sommer 2019 sowie die seit der letzten Auflage erschienene Literatur. Die Änderungen ...