Geschäftsführer- und Vorstandshaftung im österreichischen Steuerrecht
Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO | Gleichbehandungsgrundsatz, Ermessensübung und verfahrensrechtliche Besonderheiten | Haftungsprävention und Tax Compliance | Finanzstrafrechtliche Aspekte
Die Mitgliedschaft in der Geschäftsführung einer GmbH oder AG ist – auch aus abgabenrechtlicher Sicht – stets mit Haftungsrisiken verbunden. Gemäß § 9 BAO haften die Vertreter von Kapitalgesellschaften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, ...