D&O-Versicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und GeschäftsführernZum Werk
Das Management haftet unter bestimmten Voraussetzungen persönlich. Um diese Gefahr abzuwehren, schließen viele Unternehmen für ihr Management eine sog. D&O-Versicherung ("Directors and Officers Liability Insurance") ab.
Für die Bedingungswerke hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ...