Der elterngeldrechtliche Einkommensbegriff.
Zur Anbindung der Einkommensermittlung im Elterngeldrecht an das Steuerrecht.Der elterngeldrechtliche Einkommensbegriff in § 2 Abs. 1 S. 3 BEEG, der zur Bestimmung des elterngeldrelevanten Einkommens auf das Steuerrecht verweist, verursacht zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten. Zentrale Frage ist dabei stets, ob das Einkommen im Elterngeldrecht streng nach Maßgabe des Steuerrechts ...