Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung.
§ 15 SGB VI auf dem Prüfstand des (EU-)Wettbewerbs- und Verfassungsrechts.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche ...