Praxis der Strafzumessung
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Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch die Strafrichterschaft. Für diese, aber auch für die mit der Vorbereitung des Plädoyers ...