Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen im Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Justiz
Das Berliner Modell
Anfang der 90er Jahre wurden die Anordnungsvoraussetzungen der U-Haft bei Jugendlichen im Jugendgerichtsgesetz deutlich eingeschränkt. Im fast zugleich in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde der präventive Leistungscharakter der Jugendhilfe bekräftigt und deren ...