Handbuch Begleiteter Umgang (3. Auflage)
Pädagogische, psychologische und rechtliche AspekteDer Begleitete Umgang (§ 1684 Abs. 4 BGB) wird nach Anordnung des Familiengerichts durch die Einrichtungen der Jugendhilfe angeboten und umgesetzt. Die Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten beim Umgang dient der Unterstützung des Kindes bei Kontaktaufbau oder -erhalt nach familiären Trennungen, ...