Gerd Krämer (Autor)
Das besitzlose Pfandrecht
Entwicklungen in der römischen Republik und im frühen Prinzipat
Das Pfandrecht »pignus« war im klassischen römischen Recht, wie auch heute noch, neben der Sicherungsübereignung das zweite Realsicherungsmittel, durch das Sachen jeder Art – Mobilien wie Immobilien – als Kreditsicherheit haftbar gemacht werden konnten. Seine vielseitige Einsetzbarkeit beruhte ...
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