Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
KommentarGesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an Entscheidungen ihrer Dienststellen in persönlichen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ist das Landespersonalvertretungsgesetz.
Mit dem Kommentar wird dem Bedürfnis der Praxis nach einer aktuellen und ...