Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Das Personenrecht definiert die «Akteure» der Rechtsordnung und regelt deren rechtlichen Eigenschaften. Damit befasst es sich zunächst mit der Rechtsfähigkeit, d.h. mit der Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten gegenüber der «natürlichen» und der von der Rechtsordnung als solche anerkannten «juristischen» ...