Hausrecht und Polizeigewalt des Parlamentspräsidenten
Eine Untersuchung am Beispiel der Verfassung des Landes HessenHausrecht und Polizeigewalt des Parlamentspräsidenten stehen in der Tradition des Verfassungs- und dort des Parlamentsrechts in Bund und Ländern. Die Polizeigewalt verpflichtet ihn zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Parlamentsgebäude und das Hausrecht zur Wahrung der räumlichen Funktionsbedingungen ...