Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre
Metaphysik der Sitten. Erster Teil"Handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen könne." Dieses oberste Rechtsprinzip formulierte Kant im ersten Teil der "Metaphysik der Sitten", der "Rechtslehre" (1797). Bereits bei Erscheinen zog der Text die ...