Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
KommentarWirtschaftliche Unternehmen und Einrichtungen der Kommunen werden wegen der größeren Flexibilität und Wirtschaftlichkeit ausgegliedert und als Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder als Kommunalunternehmen in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt.
Das Werk stellt in ...