Sozialdatenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe
HandbuchDer Sozialdatenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe erleichtert die tägliche Arbeit, indem mit spezifischen Regelungen (insbesondere § 64 Abs. 2 sowie § 65 SGB VIII) eine besondere Vertrauensbeziehung zu Eltern, Kind und sonstigen Beteiligten ermöglicht wird.
Allerdings führt dieser spezielle Datenschutz ...