Janbernd Oebbecke (Autor), Sabrina Desens (Autor)
Die Rechtsstellung der Leitungen der örtlichen Rechnungsprüfung in Nordrhein-Westfalen
GutachtenDas Recht der örtlichen Rechnungsprüfung ist in Nordrhein-Westfalen vor allem in den §§ 101 bis 105 der Gemeindeordnung geregelt. Daneben spielen weitere Bestimmungen, etwa der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit oder des Datenschutzgesetzes eine Rolle.
Auf viele Rechtsfragen, ...
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