Michael Huber (Autor), Alois Böhle-Stamschräder (Autor), Joachim Kilger (Autor)
Anfechtungsgesetz (AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des InsolvenzverfahrensZum Werk
Ein Gläubiger hat außerhalb eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, Rechtshandlungen des Schuldners, die ihn benachteiligen, anzufechten. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Anfechtungsgesetz. Oft handelt es sich bei den anfechtbaren Rechtshandlungen um unentgeltliche Zuwendungen ...
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