BGB Allgemeiner Teil
Zum Werk
Die Vorschriften des BGB AT regeln insbesondere das Wirksamwerden von Willenserklärungen, das Zustandekommen von Verträgen, die Anfechtung, die Stellvertretung sowie die Verjährung von Ansprüchen. Sie gelten nicht nur für die anderen Bücher des BGB, sondern für das gesamte Privatrecht, sofern ...