Vertrauen und Vertrag
Risikozuweisung bei anfänglicher UnmöglichkeitDie Haftung bei anfänglicher Unmöglichkeit gemäß § 311a Abs. 2 BGB bildet seit Schaffung der Norm durch die Schuldrechtsreform einen Brennpunkt der vertragsrechtlichen Forschung. Josef Wittmann analysiert den Haftungsgrund der Vorschrift und entwickelt eine neue Haftungstheorie, welche die Erfüllungserwartung ...