Subjektive Voraussetzungen in zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründen
Anders als im Strafrecht führt im Zivilrecht die Erörterung subjektiver Rechtfertigungselemente, verstanden als Voraussetzungen in der Person des Handelnden, ein Schattendasein. Wenn die Frage des „ob“ überhaupt gestellt wird, wird sie meist ohne nähere Begründung oder unter unreflektierter Übernahme ...