Julian Richter (Autor)
Die Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern.
Im Tarifrecht unterscheidet man Verbandstarifverträge, die die Gewerkschaft mit einem Arbeitgeberverband schließt, und Firmentarifverträge, die mit einem einzelnen Arbeitgeber geschlossen werden. Manchmal haben Gewerkschaften auch dann ein Interesse an einem Firmentarifvertrag, wenn der betroffene Arbeitgeber ...
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