Bereicherungsrecht
Die §§ 812 ff. BGB sind regelmäßig die Folge unwirksamer Verträge.
Abgrenzungsprobleme gibt es dabei u.a. zur Störung der Geschäftsgrundlage (z.B. Rückabwicklung bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft) und zu den §§ 987 ff. BGB. Die hemmer-Methode versteht sich als Gebrauchsanweisung für die erfolgreiche ...