Resozialisierung, Tat und Schuld
m gegenwärtigen Strafrecht vollzieht sich eine stille Revolution. Die Verbindung von Schuld und Vergeltung ist nicht mehr zwangsläufig. Man spricht jetzt eher von Schuld und Prävention. Das ist ein Fortschritt, der den Weg freimacht für die Enttabuisierung des Strafzwecks der Resozialisierung, ohne dass ...