Kristian Mayrhofer (Autor)
Das Kellereigentum
An unterirdischen Räumen und Bauwerken kann nach § 300 ABGB gesondert Eigentum („Kellereigentum“) begründet werden. Beispiele dafür sind (Wein-)Keller, aber auch Tiefgaragen.
Der Autor widmet ...
PREIS: