Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht ist in der Juristenausbildung Pflichtfach, aber nicht in seiner ganzen Breite. In den meisten Bundesländern werden im Examen nur Grundzüge oder ausgewählte Teile verlangt. Daran knüpft der Grundriss an. Er bringt Details nur insoweit, als es für den Leser ...