Individualkontrollrechte des GmbH-Gesellschafters – eine rechtsvergleichende Studie des deutschen und österreichischen GmbH-Rechts
Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverband
zur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossen
hat, hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltung
auch der Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durch
die Gesellschaftermehrheit gewährleistet nicht, dass das jeweilige
Handeln ...