Zivilgesetzbuch II
Art. 457-977 ZGBSeit der letzten Auflage waren im Erbrecht und im Sachenrecht keine Gesetzesrevisionen zu verzeichnen. Judikatur und Literatur wurden nachgeführt. Zusammen mit dem bereits erschienen Band ZGB I wird das Gesamtwerk jetzt in 5. Auflage auf den aktuellen Stand gebracht.