Der EASA Part 21/G (Herstellung)
Die Herstellung im europäischen Luftrecht für behördlich genehmigte Betriebe und deren Zulieferer
Die Luftfahrtindustrie weist erhebliche Spezifika auf, da deren Aktivitäten maßgeblich durch die Vorgaben des Gesetzgebers und der zuständigen Luftaufsichtsbehörden bestimmt werden. Sie nehmen entscheidenden Einfluss auf Betriebsorganisation, Personalqualifizierung, ...