Strukturen eines Dienstleistungsvertragsrechts
Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung bilden im BGB eine wenig aufbereitete Restmasse dessen, was nicht Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung ist. Welcher ratio legis folgt die Einteilung in diese Vertragstypen? Warum erfolgt kein einheitlicher Regelungszugriff, sondern werden der ...