Zugangsfreiheit und Aufmerksamkeitsregulierung
Zur Reichweite des Gebots der Gewährleistung freier Meinungsbildung am Beispiel algorithmengestützter Zugangsdienste im InternetGoogle, Facebook, YouTube - ihnen ist gemein, dass sie algorithmusgestützt Inhalte aufbereiten und individualisiert zugänglich machen. Inwieweit nehmen derlei Dienste dabei Einfluss auf die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung? Was setzt eine freie Meinungsbildung des Individuums und der ...