Schadenersatzansprüche bei fehlerhaftem Rating
Die Haftung nach Art 35a der RatingagenturverordnungRatings rücken immer stärker in den Fokus des regulierenden Gesetzgebers. Die Haftung für Ratings nach Art 35a der Ratingagenturverordnung soll dem umfassenderen Rechtsschutz von Anlegern und Emittenten dienen, um so auch ein steigendes Qualitätsniveau von Ratings zu fördern. Erhebliche methodische und ...