Kommentar zur VOL/B
Die VOL/B ist das Pendant zur VOB/B. Sie betrifft Vertragsbedingungen für Dienstleistungen, die VOB/B diejenigen für Bauleistungen. Öffentliche Auftraggeber müssen nach § 29 Abs. 2 S. 1 VgV die VOL/B zum Bestandteil aller ihrer Verträge machen.
Die VOL/B stellen AGB in diesem Bereich dar.
Deshalb werden ...