Spielräume, Prärogativen und Kontrolldichte in der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle.
Zum Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber.Das Bundesverfassungsgericht betont in Verfahren direkter oder inzidenter Normenkontrollen stets, dass dem Gesetzgeber bestimmte Spielräume zukämen. Die begriffliche Vielfalt ist dabei beachtlich – der Autor zeigt auf, dass das Gericht über 30 verschiedene Begriffe für die Umschreibung dieses Phänomens ...