Informationsfreiheitsgesetz
HandkommentarAufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes hat grundsätzlich jeder Bürger unabhängig von einem konkreten Interesse Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Unter maßgeblicher Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung gibt die zweite Auflage des Handkommentars ...