Die Sicherheitsausnahme im GATT
Eine Auslegung des Art. XXI GATT nach den Auslegungsmethoden der Wiener Vertragsrechtskonvention und unter Berücksichtigung der WTO-AuslegungspraxisProtektionistisches Handeln ist auf dem Vormarsch: Immer mehr Staaten greifen aus unterschiedlichen Motiven immer wieder zu Handelsbeschränkungen und weichen damit von den Grundprinzipien der WTO ab. Nicht selten berufen sich die Staaten dabei auf das Sicherheitsargument bzw. die sog. Security Exception ...